Endung:
.com.cv
Land:
Kap Verde
Region:
Afrika
Lokale Präsenz erforderlich:
Nein
Registrierungsdauer:
1 bis 10 Jahre
IDN (Sonderzeichen):
Ja
Länge des Domainnamens:
2 bis 63 Zeichen auf der dritten Ebene, 3 bis 63 Zeichen auf der zweiten Ebene
Bearbeitungsdauer:
24 Stunden
Handelsregister- oder USt-IdNr. erforderlich:
Ja
Natürliche Person als Inhaber zulässig:
Ja
Administrativer Kontakt als natürliche Person:
Nein
Ältere Rechte erforderlich:
Nein
Erforderliche Unterlagen:
Kopie des Ausweises (Privatpersonen) oder des Handelsregisterauszugs
Verlängerungsdauer:
1 bis 10 Jahre
Verspätete Verlängerung:
Nein
Wiederherstellung:
Nein
Vorzeitige Löschung:
Nein
Verfahren:
Auth-Code
Änderung des Ablaufdatums:
Verlängert um ein Jahr
Entsperrung der Domain:
Nein
Verfahren:
Auth-Code
Erforderliche Unterlagen:
Nein
Änderung des Registrierungsdatums:
Nein
Weitere Hinweise:
.com.cv: keine Einschränkung. .cv: jede natürliche oder juristische Person kann einen .cv-Domainnamen registrieren. Für alle Endungen muss die Domain dem Namen der Person, dem Firmennamen oder einer Marke entsprechen, und eine Kopie des geltend gemachten älteren Rechts ist vorzulegen: Ausweisdokument, Handelsregisterauszug oder Markenurkunde. .gov.cv: den Stellen vorbehalten, die die Struktur des Staates Kap Verde bilden. Für alle Endungen muss die Domain dem Namen der Person, dem Firmennamen oder einer Marke entsprechen, und eine Kopie des geltend gemachten älteren Rechts ist vorzulegen: Ausweisdokument, Handelsregisterauszug oder Markenurkunde. .org.cv: gemeinnützigen Organisationen vorbehalten. Für alle Endungen muss die Domain dem Namen der Person, dem Firmennamen oder einer Marke entsprechen, und eine Kopie des geltend gemachten älteren Rechts ist vorzulegen: Ausweisdokument, Handelsregisterauszug oder Markenurkunde. .edu.cv: öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie Trägern privater oder genossenschaftlicher Bildungseinrichtungen vorbehalten. Für alle Endungen muss die Domain dem Namen der Person, dem Firmennamen oder einer Marke entsprechen, und eine Kopie des geltend gemachten älteren Rechts ist vorzulegen: Ausweisdokument, Handelsregisterauszug oder Markenurkunde.