Jahresgebühr
€14.00
Verlängerungsgebühr
€14.00
Transfergebühr
€14.00 falls kostenpflichtig, inklusive 1 Jahr Verlängerung

Domainname .info.hu

Allgemein

Endung:

.info.hu

Land:

Ungarn

Region:

Europa

Lokale Präsenz

Lokale Präsenz erforderlich:

Ja (europäische Staaten*, nur für .hu), zuzüglich eines lokalen administrativen Kontakts

Registrierung

Registrierungsdauer:

1 bis 5 Jahre

IDN (Sonderzeichen):

Ja, Ungarisch.

Länge des Domainnamens:

3 bis 63 Zeichen

Bearbeitungsdauer:

2 Tage oder mehr

Handelsregister- oder USt-IdNr. erforderlich:

Ja

Natürliche Person als Inhaber zulässig:

Ja

Administrativer Kontakt als natürliche Person:

Ja

Ältere Rechte erforderlich:

Nein, außer wenn die Domain dem Nachnamen einer natürlichen Person entspricht

Antragsformular erforderlich:

Nein

Verlängerung

Verlängerungsdauer:

1 bis 5 Jahre

Verspätete Verlängerung:

D30

Wiederherstellung:

D+31 bis D+60

Vorzeitige Löschung:

Nein

Transfer

Verfahren:

Vom Inhaber unterschriebenes Domain-Registrierungsformular

Änderung des Ablaufdatums:

1 Jahr (geht der Transfer mit einem Inhaberwechsel einher, gelten die Regeln des Inhaberwechsels)

Entsperrung der Domain:

Nein

Inhaberwechsel

Verfahren:

Vom bisherigen Inhaber unterschriebene Verzichtserklärung und vom neuen Inhaber unterschriebenes Registrierungsformular

Erforderliche Unterlagen:

Ja

Änderung des Registrierungsdatums:

Ja, Ablaufdatum + 1 Jahr

Weitere allgemeine Hinweise

Weitere Hinweise:

Die Anforderung der lokalen Präsenz gilt nur für .hu, nicht für Subdomains wie .co.hu. *Derzeitige Voraussetzungen für .hu: „1. Antrag auf Delegierung einer Domain 1.1 Kriterien für die Antragsteller 1.1.1 Die Delegierung einer Domain unmittelbar unter der öffentlichen Domain .hu kann beantragt werden von a) jedem Staatsangehörigen der Europäischen Union, des Europarats, eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums oder der EFTA, oder eines Nachbarlandes Ungarns, oder jeder natürlichen Person mit einem von einer Behörde dieser Staaten ausgestellten Personalausweis, Reisepass oder Führerschein; oder b) jeder natürlichen Person mit einer Genehmigung zur Wohnsitznahme in Ungarn; oder c) jeder juristischen Person, i) die durch Gesetz errichtet wurde, ii) die im Register einer Behörde oder eines Gerichts eingetragen ist, oder iii) die ihren Antrag bei der zuständigen Behörde oder beim zuständigen Gericht gestellt und ihre Tätigkeit nach dem Gesetz vor dieser Eintragung aufgenommen hat, im Gebiet der Europäischen Union, des Europarats, eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums oder der EFTA, oder eines Nachbarlandes Ungarns; d) sowie vom Inhaber einer beim Ungarischen Amt für geistiges Eigentum eingetragenen oder auf andere Weise mit Wirkung für Ungarn geschützten Marke.“ Im Verfahren treten folgende Änderungen ein: 1. Der Antrag wird bereits bei Einreichung berechnet, nicht mehr erst bei Genehmigung. Domainname, Profil und die zugehörigen Daten sind daher bei der Einreichung doppelt zu prüfen, denn seit dem 1. Juli 2022 erfolgt bei einer Ablehnung keine Erstattung mehr. Der Antrag kann nicht dadurch berichtigt werden, dass er gelöscht und mit den richtigen Daten erneut eingereicht wird. 2. Für die Genehmigung des Antrags stehen 30 Tage zur Verfügung, und er kann während dieser Frist nicht erneut eingereicht werden, etwa um falsche Kontaktdaten zu berichtigen. Fehlen Unterlagen oder sind sie mangelhaft, müssen sie innerhalb dieser 30 Tage ergänzt werden, andernfalls wird der Antrag ohne Erstattung gelöscht. 🚩 Vollständige Liste der Länder, die der Definition entsprechen 1. Europäische Union (27) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. 2. Europarat (46 insgesamt, darunter die meisten der oben genannten Unionsmitglieder) Hinzu kommen zur Europäischen Union: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Liechtenstein, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich. (Ausgenommen sind Belarus, Kosovo und der Vatikan.) 3. EWR und EFTA (zusätzliche Mitglieder außerhalb der Europäischen Union) Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz. 4. Nachbarländer Ungarns (7 insgesamt) Österreich, Slowakei, Ukraine, Rumänien, Serbien, Kroatien, Slowenien. (Alle bereits von der Europäischen Union oder vom Europarat erfasst, mit Ausnahme der Ukraine und Serbiens, die ihrerseits als Mitglieder des Europarats erfasst sind.)