Jahresgebühr
€50.00
Verlängerungsgebühr
€50.00
Transfergebühr
€0.00 falls kostenpflichtig, inklusive 1 Jahr Verlängerung

Domainname .nc

Allgemein

Endung:

.nc

Land:

Neukaledonien

Region:

Asien-Pazifik

Lokale Präsenz

Lokale Präsenz erforderlich:

Ja

Registrierung

Registrierungsdauer:

2, 3, 4 oder 5 Jahre

Subdomains:

No

IDN (Sonderzeichen):

Nein

Länge des Domainnamens:

3 bis 63 Zeichen (bis zu 250, sofern alle 63 Zeichen ein Bindestrich steht)

Bearbeitungsdauer:

3 bis 5 Tage

Handelsregister- oder USt-IdNr. erforderlich:

Ja, juristische Personen müssen ihre lokale Handelsregisternummer (RIDET) angeben

Natürliche Person als Inhaber zulässig:

Ja

Administrativer Kontakt als natürliche Person:

Ja

Ältere Rechte erforderlich:

Ja, wenn die Domain einer bekannten Marke entspricht

Antragsformular erforderlich:

Nein

Verlängerung

Verlängerungsdauer:

2, 3, 4 oder 5 Jahre

Verspätete Verlängerung:

Nein

Wiederherstellung:

30 Tage

Vorzeitige Löschung:

Nein

Transfer

Verfahren:

Aktualisierung des „Gestionnaire“

Änderung des Ablaufdatums:

Nein

Entsperrung der Domain:

Nein

Inhaberwechsel

Verfahren:

Manuell

Erforderliche Unterlagen:

Ja. 1) Der Übertragungsvertrag ist von der Stelle auszufüllen, die ihre Domain oder Domains übertragen möchte. 2) Der Übernahmevertrag ist vom künftigen Begünstigten dieser Domain oder Domains auszufüllen.

Änderung des Registrierungsdatums:

Nein

Weitere allgemeine Hinweise

Weitere Hinweise:

VERBOTENE BEGRIFFE Sie können registriert werden, vorbehaltlich der Freigabe durch den Vergabeausschuss. Als verboten gelten insbesondere beleidigende, rassistische, vulgäre oder mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verbundene Begriffe. Namen oder Synonyme mit gemeinsamer etymologischer Wurzel unterliegen derselben Regelung. RESERVIERTE BEGRIFFE Ihre Registrierung unterliegt besonderen Voraussetzungen hinsichtlich Identität und Rechten des Antragstellers. Zum Beispiel: technische Fachbegriffe des Internets, Bezeichnungen reglementierter Berufe, Begriffe zur Funktionsweise des Staates oder des Gebiets, Ländernamen, feststehende Namen oder Begriffe internationaler Organisationen sowie die Namen neukaledonischer Gemeinden oder deren kanonische Form. Namen von Städten oder Orten werden nicht mehr angenommen. Sie können jederzeit zu einem „grundlegenden Namen“ werden und einem Vorkaufs- oder Rückübernahmerecht von OPT-NC unterliegen, ohne Entschädigung, mit einer ausreichenden Frist für die Migration. FORTLAUFEND AKTUALISIERTE LISTE Wir weisen darauf hin, dass diese Liste der Schlüsselbegriffe durch Entscheidung des Vergabeausschusses fortgeschrieben werden kann, im Anschluss an eine Entscheidung der zuständigen Behörden, je nach Entwicklung des Internets und den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. Nach den Namensvergabechartas kann jeder Begriff punktuell, durch Handeln einer Regierung oder einer Behörde, zu einem „Schlüsselnamen“ werden und einem Vorkaufs- oder Rückübernahmerecht von OPT-NC unterliegen, ohne Entschädigung, mit einer ausreichenden Frist für die Migration. Maßgeblich ist die Liste der Schlüsselbegriffe, die am Tag des Eingangs eines Antrags auf einen Verwaltungsakt eines Internetdienstanbieters auf der Website des ccTLD .nc veröffentlicht ist. NICHT ABSCHLIESSENDE LISTE ONLINE Die .nc weist Sie darauf hin, dass die nachstehend veröffentlichte Liste nicht sämtliche verbotenen und reservierten Grundbegriffe enthält.

Regeln der Vergabestelle:

https://www.domaine.nc/chrt