Endung:
.org.ae
Land:
Vereinigte Arabische Emirate
Region:
Naher Osten
Lokale Präsenz erforderlich:
Nein (außer für Subdomains)
Registrierungsdauer:
1 bis 5 Jahre
IDN (Sonderzeichen):
.xn--mgbaam7a8h
Länge des Domainnamens:
2 bis 63 Zeichen
Bearbeitungsdauer:
einige Stunden (außer bei Subdomains)
Handelsregister- oder USt-IdNr. erforderlich:
Nein
Löschung wegen falscher Angaben:
Der Inhaber bestätigt, dass alle Angaben im Antrag wahr, vollständig und richtig sind und in keiner Weise irreführen. Stellt sich später heraus, dass eine Angabe unwahr, unvollständig, falsch oder irreführend ist, oder wurde der Antrag in böser Absicht gestellt, wird die Domain-Lizenz gelöscht und der Inhaber verliert dauerhaft das Nutzungsrecht an der Domain.
Administrativer Kontakt als natürliche Person:
Nein
Ältere Rechte erforderlich:
Keine Einschränkung (außer bei Subdomains)
Datenschutzrichtlinie:
Bei der Registrierung einer Domain werden bestimmte Angaben für den Whois-Dienst erhoben. Über Whois kann jeder Internetnutzer zu einer Domain die Identität und Kontaktdaten des Inhabers abfragen. Der öffentliche Whois-Dienst ist ein Standardbestandteil der Domainsysteme weltweit. Beachten Sie die Whois Data Collection and Display Policy der .aeDA unter www.aeda.ae, die Erhebung, Offenlegung und Nutzung der Whois-Daten regelt.
Verlängerungsdauer:
1 bis 5 Jahre
Verspätete Verlängerung:
D+1 bis D+29
Wiederherstellung:
nur am 30. Tag
Vorzeitige Löschung:
Nein
Verfahren:
Auth-Code
Änderung des Ablaufdatums:
Nein
Entsperrung der Domain:
Nein
Verfahren:
Unterschriebenes Dokument
Erforderliche Unterlagen:
Ja
Änderung des Registrierungsdatums:
Nein
Weitere Hinweise:
Die Subdomains erfordern eine lokale Präsenz und unterliegen älteren Rechten (.co.ae, .net.ae, .org.ae, .ac.ae, .sch.ae). Die .org.ae-Domainnamen sind den gemeinnützigen Organisationen der Vereinigten Arabischen Emirate vorbehalten, einschließlich derjenigen, die vom Ministerium für Soziales, vom Ministerium für Kultur, Jugend und Gemeinschaftsentwicklung sowie von der Allgemeinen Behörde für Jugend und Sport veröffentlicht werden: Sportorganisationen wohltätige Organisationen religiöse Organisationen soziale Organisationen kulturelle Organisationen künstlerische Organisationen diplomatische Vertretungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten emiratische Niederlassung einer internationalen gemeinnützigen Organisation Antragsteller für einen .org.ae-Domainnamen müssen sicherstellen, dass der administrative Kontakt Beschäftigter oder Führungskraft der antragstellenden Organisation ist, und mit der Annahme des Inhabervertrags bestätigen, dass sie vom Geschäftsführer, vom Vorstand, vom Schriftführer oder vom Vorsitzenden bevollmächtigt wurden, einen Domainnamen im Namen dieser Organisation zu registrieren. Die Antragsteller müssen eine Kopie ihrer Registrierungsbescheinigung oder ein entsprechendes Schreiben der zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate vorlegen. Der beantragte Domainname muss: mit dem Namen der Organisation, der Gesellschaft, dem Geschäftszeichen, dem Vereinsnamen oder der Marke des Inhabers identisch sein; oder ein Akronym davon sein; oder eine Abkürzung davon sein; oder eng damit verbunden sein.