Endung:
.sa
Land:
Saudi Arabien
Region:
Asien-Pazifik
Lokale Präsenz erforderlich:
Ja
Registrierungsdauer:
1 bis 10 Jahre
Subdomains:
.com.sa, .net.sa, .org.sa, .sch.sa, .pub.sa, .edu.sa, .med.sa, .xn--mgberp4a5d4ar
IDN (Sonderzeichen):
Ja (.xn--mgberp4a5d4ar, .السعودية)
Länge des Domainnamens:
2 bis 63
Bearbeitungsdauer:
2 Tage
Handelsregister- oder USt-IdNr. erforderlich:
Kopie der Eintragung einer lokalen Gesellschaft und/oder einer lokalen Marke (beides, wenn die Domain vom Firmennamen abweicht und auf einer Marke beruht), oder Kopie eines Ausweisdokuments, wenn die Domain auf dem Namen einer natürlichen Person beruht
Natürliche Person als Inhaber zulässig:
Ja (nur für .sa; die übrigen sind juristischen Personen vorbehalten)
Administrativer Kontakt als natürliche Person:
Ja
Ältere Rechte erforderlich:
1. der Firmenname des Inhabers; 2. seine Marke (das Hinzufügen eines Wortes, das den von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen entspricht, kann akzeptiert werden); 3. ein Zeichen mit enger und wesentlicher Verbindung zum Inhaber (Produkt, Dienstleistung, Veranstaltung, Tätigkeit); oder 4. ein Personenname im Format Vorname + Nachname (oder Initialen) + Geburtsdatum (oder eine beliebige andere Zahl).
Antragsformular erforderlich:
Nein
Verlängerungsdauer:
1 bis 10 Jahre
Verspätete Verlängerung:
D+1 bis D+30
Wiederherstellung:
Nein
Vorzeitige Löschung:
Nein
Verfahren:
Auth-Code und Bestätigungscode, der an den bisherigen administrativen Kontakt gesendet wird
Änderung des Ablaufdatums:
Ja, + 1 Jahr (während der Übergangszeit verlängert bis zum 30. Dezember 2022)
Entsperrung der Domain:
Nein
Verfahren:
Manuell
Erforderliche Unterlagen:
Ja, ein neuer Handelsregisterauszug ist erforderlich
Änderung des Registrierungsdatums:
Nein
Weitere Hinweise:
Um eine neue Domain zu registrieren, müssen Sie eine Kopie der amtlichen Unterlagen beifügen, die den Zusammenhang zwischen der beantragten Domain und dem eingetragenen Namen belegen; dieser Zusammenhang wird geprüft. Weicht die Domain von der Marke oder vom Firmennamen ab, müssen Sie die Benutzung des Begriffs nachweisen, damit die Vergabestelle prüfen kann, dass es sich um eine gutgläubige Benutzung handelt. Ist der Inhaber eine natürliche Person, kann nur ein lokaler Staatsangehöriger eine .sa mit seinem Vor- und Nachnamen registrieren, bei Namensgleichheit ergänzt um eine Zufallszahl.
Regeln der Vergabestelle:
https://www.nic.sa/en/cat/rules