Endung:
.bg
Land:
Bulgarien
Region:
Europa
Lokale Präsenz erforderlich:
Ja, wenn Sie weder in der Europäischen Union noch in der Schweiz ansässig sind
Registrierungsdauer:
1 bis 10 Jahre
Subdomains:
0.bg to 9.bg, and a.bg to z.bg
IDN (Sonderzeichen):
.бг (entspricht .xn--90ae): die gesamte Domain muss in kyrillischer Schrift sein. Zulässig ist jeder Name aus ASCII-Zeichen, Ziffern oder kyrillischen Zeichen, einschließlich des Bindestrichs „-“. Ist das Label in kyrillischer Schrift (IDN) geschrieben, darf es nur kyrillische Buchstaben enthalten und muss mindestens einen Buchstaben aufweisen, der sich optisch vom lateinischen Alphabet unterscheidet, groß oder klein geschrieben: б, г, д, ж, и, й, л, п, ф, ц, ч, ш, щ, ъ, ь, ю, я.
Länge des Domainnamens:
3 bis 63 Zeichen
Bearbeitungsdauer:
Innerhalb von 24 Stunden
Handelsregister- oder USt-IdNr. erforderlich:
Ja
Natürliche Person als Inhaber zulässig:
Ja
Administrativer Kontakt als natürliche Person:
Ja
Ältere Rechte erforderlich:
Nein
Antragsformular erforderlich:
Ja
Verlängerungsdauer:
1 bis 10 Jahre
Verspätete Verlängerung:
7 Tage
Wiederherstellung:
23 Tage
Vorzeitige Löschung:
Ja
Verfahren:
Wird wie eine Neuregistrierung behandelt (gleiches Verfahren)
Änderung des Ablaufdatums:
Ja, + 1 Jahr ab Abschluss des Transfers (die verbleibende Laufzeit verfällt)
Entsperrung der Domain:
Nein
Verfahren:
Die Übertragung eines DOMAINNAMENS von einem INHABER auf einen anderen erfolgt nach Abschluss eines Vertrags zwischen den Parteien. Der Vertrag muss von einem Notar beglaubigt und an die VERGABESTELLE gesandt werden, oder mit den digitalen Signaturen der Vertreter beider INHABER unterzeichnet und anschließend an die VERGABESTELLE gesandt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Ja
Änderung des Registrierungsdatums:
Nein
Weitere Hinweise:
Voraussetzungen: 1) Gesellschaften aus der Europäischen Union, einschließlich der Schweiz, können eine .bg-Domain ohne Vollmacht registrieren. Sie müssen ein Antragsformular zusammen mit dem Handelsregisterauszug unterschreiben und beides im Original per Post an die Vergabestelle senden. 2) Inhaber aus anderen Ländern können mit einer zu unseren Gunsten ausgestellten Vollmacht registrieren, die notariell beglaubigt und legalisiert sein muss. 3) Alle natürlichen Personen müssen, unabhängig von ihrem Land, ihr Antragsformular notariell beglaubigen und legalisieren lassen, oder zu unseren Gunsten eine notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht unterschreiben. Wir bieten einen Service der lokalen Präsenz an, der die Komplexität dieser Formalitäten vermeidet.