Eurid, Betreiber der Registry für .eu-Domainnamen, hat infolge des Brexits .eu-Domainnamen ausgesetzt, die von britischen Staatsbürgern registriert wurden.

Die EU-Vorschriften sehen vor, dass .eu-Websites nicht an Nicht-EU-Bürger vergeben werden dürfen, die in einem Land wohnen, das kein Mitgliedstaat ist.

Die britischen Inhaber müssen nun ihr Recht auf den Betrieb einer .eu-Domain nachweisen, das heißt, sie müssen ihre Registrierungsdaten aktualisieren, um die Berechtigungskriterien der EU zu erfüllen.

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