In einer kürzlich ergangenen Entscheidung nach der UDRP vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) lehnte ein dreiköpfiges Panel die Anordnung des Transfers eines Domainnamens ab, weil der Beschwerdeführer nicht nachweisen konnte, dass dieser bösgläubig registriert oder genutzt wurde.
Um mit einer Beschwerde nach der UDRP Erfolg zu haben, muss ein Beschwerdeführer die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
(i) der vom Beschwerdegegner registrierte Domainname ist mit einer Marke oder Dienstleistungsmarke, an der der Beschwerdeführer Rechte hat, identisch oder verwechselbar ähnlich; und
(ii) der Beschwerdegegner hat keine Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen; und
(iii) der Domainname wurde bösgläubig registriert und wird bösgläubig genutzt.
-Anchovy News, Mai 2021


